Der Kampf zwischen der EKBB und der Tschechoslowakischen Kirche um das Eigentum der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien

Jiří Piškula

Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg betraf auch die zweite evangelische Kirche, die neben der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder (EKBB) in der befreiten Republik existierte: die Deutsche Evangelische Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien (im Folgenden DEK). Nach ihrer Auflösung entflammte zwischen der EKBB und der Tschechoslowakischen Kirche (Církev československá, im Folgenden wird die Abkürzung TSK verwendet, Anm. d. Übers.) ein harter Kampf um ihr Eigentum. Diese Angelegenheit wurde erst nach der Machtübernahme durch das kommunistische Regime im Februar 1948 geklärt. Die Art und Weise, wie das neue Regime mit dieser Frage umging, ließ bereits seine künftige Kirchenpolitik vorausahnen.

Wenn man bedenkt, was für ein leuchtender Fixstern die sog. Beneš-Dekrete am Himmel des tschechischen politischen Populismus sind, ist es sicherlich frappierend, wie wenig viele Bereiche im Zusammenhang mit der Aussiedlung der tschechoslowakischen Deutschen erforscht sind. Einer dieser Bereiche ist die Geschichte der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien (DEK), deren kompliziertes Schicksal in der Nachkriegszeit diese kurze Abhandlung darzustellen versucht. Sie geht dabei sowohl von Materialien aus dem Archiv der DEK aus, das in das Zentralarchiv der EKBB eingegliedert wurde, als auch von den Beständen der staatlichen Behörden im Nationalarchiv.

Die deutschen Protestanten und der Nationalsozialismus

Die Frage, inwiefern die DEK in verschiedene Bereiche des Naziregimes eingebunden war, ist bis heute ungeklärt. In der Nachkriegszeit wurde diese Kirche in der Tschechoslowakei als klar nazifreundlich wahrgenommen und ihr Präsident E. Wehrenfennig wurde im Februar 1946 wegen nationalsozialistischer Umtriebe festgenommen. Obwohl diese Frage nicht im Mittelpunkt dieser Studie steht, kann man sie bei der Darstellung der Geschichte der DEK in der Nachkriegszeit schwerlich ausklammern.

Für eine komplexere Untersuchung dieses Bereichs müsste man vor allem die Quellen aus der Zeit der Zweiten Republik (1. 10. 1938 – 4. 3. 1939) und des Protektorats Böhmen und Mähren (15. 3. 1939 – 9. 5. 1945) analysieren und sorgsam die Fakten aus der politischen und nationalen Rhetorik der Nazidiktatur herausfiltern. Das geht jedoch über die Grenzen des Forschungsvorhabens hinaus, in dessen Rahmen dieser Artikel entstanden ist.[1] Trotzdem werden wir uns aufgrund der Materialien aus den Behörden, die sich im Vielvölkerstaat Tschechoslowakei in der Zeit der Ersten Republik (28. 9. 1918 – 30. 9. 1938) um die innere Sicherheit kümmerten, zu diesem Thema äußern. Diese Materialien haben zweifellos zwei Vorteile: Sie sind nicht von den nationalen und politischen Folgen der Besatzungszeit und des Kriegsverlaufs belastet[2] und entstanden im Rahmen einer voll funktionstüchtigen Demokratie, wie es sie in der Tschechoslowakei danach lange Zeit nicht mehr gegeben hat.

Zunächst muss angemerkt werden, dass allein die Tatsache, dass die DEK im Hinblick auf ihre nationalsozialistische Orientierung bzw. Agitation durchleuchtet wurde, nicht als Schikane oder Diskriminierung vonseiten der Behörden aufzufassen ist. Das Innenministerium und die Landesbehörden der strategisch bedrohten Tschechoslowakei führten häufig derartige Untersuchungen durch. Sie betrafen auch zahlreiche andere kirchliche Vereinigungen (stellvertretend sei hier zumindest die Untersuchung antimilitaristischer Tendenzen in den Kirchen und Vereinen erwähnt, in deren Rahmen auch Přemysl Pitter verurteilt wurde), Volksgruppen und politische Subjekte. Die Untersuchung der großdeutschen und nationalsozialistischen Ideologie in den Reihen der DEK liefert Erkenntnisse aus den Jahren 1930–1938. Im Zuge dieser Beobachtung von Mitgliedern und Angestellten der Kirche wurden, wie die Berichte angeben, keine direkten Beweise für nationalsozialistische Propaganda in den Reihen der Kirche gefunden. Gegen einen Religionslehrer wurde aufgrund des Paragrafen zum Schutz der Republik eine Strafverfolgung eingeleitet. Es kam jedoch letztlich nicht zu einem Gerichtsprozess. Den Pfarrern wurde dann Folgendes vorgeworfen: Sammeln illegaler Post in den Pfarrämtern, Einladung von Pfarrern aus dem Deutschen Reich und Durchführung gemeinsamer Beratungen und Vorlesungen unbekannten Inhalts, Organisieren von Ferienaufenthalten für Kinder in Deutschland, Beteiligung an deutschen nationalen Vereinen, Annahme von Geld aus dem Deutschen Reich u. Ä.

Der häufigste Vorwurf gegen die DEK war, dass sich Pfarrer in der Sudetendeutschen Partei (SdP) engagierten oder zumindest mit ihr sympathisierten. Die Sympathien der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder und Pfarrer gegenüber der SdP sind den Berichten zufolge offensichtlich und werden nicht verheimlicht. In diesem Zusammenhang wird häufig E. Wehrenfennig erwähnt. Die Berichte sprechen außerdem von mindestens sieben Pfarrern, die aktive Mitglieder der SdP sind.[3] Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen formalen Einfluss, also um eine Zusammenarbeit der Kirche als Institution, sondern um das persönliche Engagement ihrer Mitglieder. Es ist jedoch die große Frage, ob Sympathien gegenüber der SdP in den Jahren 1934–38 als Zustimmung zum Nationalsozialismus zu werten sind. Es ist zu bedenken, dass die Vertreter dieser legalen Partei bis 1938 großdeutsche Tendenzen und eine nationalsozialistische Orientierung öffentlich abstritten. Die Partei präsentierte sich als entschiedener und durchsetzungsfähiger Beschützer der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei.[4] Bei den Pfarrern – Mitgliedern der SdP – könnte ihr Engagement für die Partei und ihre Bewunderung für das Deutsche Reich eher auf einzelne Aspekte als auf die Übernahme der nationalen oder gar der nationalsozialistischen Ideologie als Ganze zurückzuführen sein. So bekundete zum Beispiel Walter Stöckel, Pfarrer in Znaim (Znojmo), öffentlich seine Sympathie für das Deutsche Reich, weil es die Geburtenrate zu erhöhen versucht und Schwangerschaftsabbrüche streng bestraft.

Dass die Mitgliedschaft in der SdP nicht automatisch mit Sympathien für den Nationalsozialismus gleichzusetzen war, ja nicht einmal eine antifaschistische Einstellung ausschloss, zeigt deutlich der Fall des bereits erwähnten Pfarrers und SdP-Mitglieds W. Stöckel, der in Pressburg (Bratislava), Znaim (Znojmo) und Zöptau (Sobotín) tätig war. Im Jahr 1936 wurde seine Post abgefangen, unter anderem seine Korrespondenz mit W. Thomas und W. Stählin. Der Erstgenannte war ein evangelischer Pfarrer aus Hannover, der in seinen „Sonntagsbriefen“ seine Ablehnung der Nazifizierung des Christentums durch die sog. Deutschen Christen zum Ausdruck brachte. Er verlor deswegen seine Pfarrstelle und arbeitete fortan nur noch als Hilfspfarrer. Der andere, ein späterer Bischof, war ab 1934 Mitglied der gegen die Nazis ausgerichteten Bekennenden Kirche. W. Stöckel vervielfältigte einem amtlichen Bericht zufolge die „Sonntagsbriefe“ von Thomas und verbreitete sie unter den Pfarrern der DEK.6 Es sei hinzugefügt, dass die DEK auch nach dem Anschluss der Sudetengebiete an das Deutsche Reich noch direkte Kontakte zur Bekennenden Kirche unterhielt.[5]

Sehr nützlich scheint in diesem Kontext auch ein Vergleich mit dem Verhalten der Evangelischen Kirche A. B. in Ostschlesien (Tschechoslowakei) in der Zeit vor dem Einmarsch und teilweise auch danach zu sein.[6] Beide Kirchen glichen sich in vielerlei Hinsicht. Für unseren Vergleich ist wichtig, dass sie die evangelische Minderheitsbevölkerung an der Grenze zu den jeweiligen Nationalstaaten dieser Minderheiten vertraten. Auch ihr Schicksal in der Kriegs- und Nachkriegszeit weist eine Reihe übereinstimmender Aspekte auf, zumindest was die Kirchen als Rechtskörperschaften angeht. Beiden Kirchen wurde nach dem Krieg vorgeworfen, dass sie sich verwaltungsmäßig in die evangelischen Kirchen der Besatzungsländer eingliedern ließen und die Besetzung der Grenzgebiete begrüßten, die (mit Recht) als Befreiung gewertet wurde. Diesbezüglich hatte die Schlesische Kirche, die sich einige Tage nach dem Einmarsch am 7. 11. 1938 der Polnischen Evangelischen Kirche anschloss, im Hinblick auf die Loyalität gegenüber dem tschechoslowakischen Staat zweifellos ein größeres Manko als die DEK in Böhmen, Mähren und Schlesien, die erst 1940 der Deutschen Evangelischen Kirche beitrat. Beide durchlebten in den Jahren 1945–48 eine Zeit der Rechtsunsicherheit, beide versuchte die EKBB in ihre Strukturen einzugliedern und über das Schicksal beider wurde erst nach dem gewaltsamen Umsturz in der Tschechoslowakei entschieden.

Der Grund, warum auch die schlesischen Protestanten in der Nachkriegszeit nicht mehr ihre eigene Institution hatten, ist das bereits erwähnte Verhalten dieser Kirche in der Zeit zwischen den Weltkriegen und vor allem während der Besatzungszeit. Der Landtag in Brno (wörtlich: Landesnationalausschuss, existierte in der Zeit von 1945–48 in Prag und Brno, Anm. d. Übers.) schätzte die Rolle der schlesischen Protestanten rückblickend so ein, dass sich nach der Vereinigung mit der Polnischen Evangelischen Kirche 1918 die polnischen Kirchengemeinden, die nach der Teilung der Region Těšín (Teschen) in der Tschechoslowakei geblieben waren, mit dieser Situation nicht abfinden konnten und die rasche Vereinigung mit der polnischen Kirche im November 1938 als Befreiung empfanden. Das Innenministerium verzeichnet nach dem Einmarsch auch antitschechische Elemente in der schlesischen evangelischen Priesterschaft. Wenn dieser Vergleich auch nicht von einer komplexen Analyse der verfügbaren Quellen ausgeht, ist festzustellen – und dies wird schon allein durch die ähnliche Entwicklung beider Kirchen in den Nachkriegsjahren bestätigt –, dass die nationale (Un-)Zuverlässigkeit der beiden Kirchen aus Sicht der damaligen Tschechoslowakei sehr ähnlich war.[7] Beim unterschiedlichen Umgang mit diesen beiden Institutionen und den beiden mit ihnen verbundenen nationalen Minderheiten spielten also allem Anschein nach in der Nachkriegszeit die politischen und nationalen Folgen des Krieges die Hauptrolle. Dabei muss nicht gesondert erörtert werden, dass die tschechoslowakischen Kommunisten den Umgang mit der Schlesischen Kirche an erster Stelle als unliebsame Komplikation der Beziehungen zum befreundeten Polen wahrnahmen, was letztendlich auch interne Materialien des Zentralkomitees der kommunistischen Partei KSČ bestätigen.

Auch wenn in diese Abhandlung, wie in der Einleitung bereits angemerkt, nicht alle verfügbaren Quellen einbezogen wurden, so haben doch die genannten Dokumente ihre Relevanz. Sie bestätigen die allgemein einleuchtende Prämisse, dass der Blick auf die DEK an erster Stelle von dem Bestreben geleitet war, die gerade stattfindende Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den böhmischen Ländern so gut wie möglich zu untermauern und zu rechtfertigen. Die Vertreibung und Aussiedlung der Deutschen hing zweifellos vor allem mit den machtpolitischen Plänen J. W. Stalins zusammen, der die Herrschaft über Mittel- und Osteuropa an sich reißen wollte, sie wurde jedoch in der revanchistischen und revolutionären Stimmung der ersten Monate und Jahre nach Kriegsende von der überwiegenden Mehrheit der restlichen Bevölkerung der betroffenen Länder begeistert aufgenommen. Die neue Supermacht – die Sowjetunion – besaß die Stärke, diesen Bevölkerungstransfer international durchzusetzen, und sammelte so in den von dieser Maßnahme betroffenen Ländern politische Pluspunkte. Diese Tatsachen bestimmten, wie es scheint, im Grunde ausschließlich oder zumindest maßgeblich den Blickwinkel, aus dem die DEK in der Tschechoslowakei im alles entscheidenden Jahr 1945 wahrgenommen wurde. Die tatsächlichen Sympathien und Gesinnungen der deutschen Protestanten in der Besatzungszeit waren demnach irrelevant. Das ist für die Darstellung der weiteren Nachkriegsgeschichte der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien ein sehr wesentlicher Umstand, der nicht übersehen werden darf.

Die Zukunft der Deutschen Evangelischen Kirche

Aus dem oben Gesagten wird deutlich, dass der DEK und ihren Verwaltungsorganen nur äußerst wenig Raum blieb, um Einfluss auf ihre eigene Zukunft zu nehmen. Schon in der ersten Juniwoche war sich die Kirchenleitung dessen bewusst und sie begann, ihre Angelegenheiten über den Synodalrat der EKBB zu regeln. Etwa zur selben Zeit kam es zu den ersten Konfiskationen kirchlichen Eigentums. Den Aufzeichnungen der Kirchenleitung in Jablonec zufolge, erreichte die Kirchenzentrale am 9. Juni 1945 der Bescheid über die Beschlagnahmung der Kirche und des Pfarrhauses in Trutnov.[8] Laut den Aufzeichnungen des Synodalrats der EKBB kam es bereits Ende Mai zur Konfiskation von Eigentum.[9] Der Antifaschist Adolf Zielke wurde unmittelbar danach zu einer Besprechung mit dem Synodalrat der EKBB entsandt, um dort etwas über die Aussichten der DEK in Erfahrung zu bringen. Mitte Juni versuchte auch Kirchenpräsident E. Wehrenfennig bei der tschechoslowakischen Regierung zu intervenieren und zu erreichen, dass die Pfarrer der DEK ihre Pfarrstellen nicht verlassen müssen. Die Behörden antworteten jedoch abschlägig. Wehrenfennig wurde lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass die Kirchenvorstände beantragen können, dass ihre Pfarrer – als Verwalter der Kirchenbücher – nicht mit den ersten Transporten ausgesiedelt werden (allerdings wurden auch die Anträge, einige deutsche Pfarrer an ihren Orten zu belassen, schon bald vom Synodalrat der EKBB gestellt).

Damit endeten offenbar die ernsthafteren Bemühungen um ein Weiterbestehen der DEK. Was blieb, war der bloße Versuch, für einen würdigen Abgang zu sorgen. Die Hoffnung auf eine weitere Existenz dieser Kirche hatte also nur einen Monat Bestand.

Ab Mitte des Monats wuchs die Menge des von der EKBB übernommenen Eigentums der DEK, und schon allein aus dem Stil dieser Berichte wird ersichtlich, dass die deutschen Protestanten begannen, sich damit abzufinden.[10] Der Synodalrat der EKBB in Prag regelte nun immer mehr Angelegenheiten für die DEK. Anfangs handelte es sich um Interventionen zugunsten inhaftierter Pfarrer und ihrer Familienangehörigen oder um ihre Entlassung aus Arbeits- und Internierungslagern. Durch die Verordnung Nr. 209/IV-14/45 des Landtags in Brno vom 21. Juni 1945,[11] auf deren Grundlage die Auszahlung von Lohn- und Pensionszahlungen an Empfänger deutscher und ungarischer Nationalität eingestellt wurde, geriet auch die DEK in materielle Nöte, und finanzielle Angelegenheiten wurden nun zum häufigsten Gegenstand der Konsultationen zwischen der Kirchenleitung der DEK und dem Synodalrat der EKBB. Das Finanzministerium räumte zwar durch den Erlass Nr. 13.278/45-IV/5 vom 23. Juli 1945 den Verwaltungsorganen die Möglichkeit ein, Ausnahmen von dieser Regel zu gestatten und in begründeten Fällen die Auszahlung von Löhnen und Gehältern an Deutsche und Ungarn zu erlauben, aber die existenzielle Unsicherheit der Pfarrer der DEK und der gesamten Kirche war nach wie vor offenkundig. Die EKBB regelte den Bedarf der deutschen Protestanten mithilfe von Zuschüssen, die sie als Darlehen an die DEK deklarierte.[12] Zudem wurden ab Juli immer öfter deutsche evangelische Pfarrer ausgesiedelt, sodass die DEK auch nicht mehr über ausreichende personellen Ressourcen verfügte.

Im Juli wurde in den Aufzeichnungen der Kirchenleitung in Jablonec mit Missfallen die erste Zwangsverwaltung von Eigentum durch die Tschechoslowakische Kirche vermerkt.[13] Über derartige Bemühungen informierte die DEK dann in der Regel auch den Synodalrat und versuchte in Zusammenarbeit mit diesem, das Eigentum auf die EKBB – die Kirche unter den in den Jahren 1945–1948 in der ČSR existierenden Religionsgemeinschaften, die ihr theologisch am nächsten stand – übertragen zu lassen. Aus einer später stattfindenden Tagung der IX. Synode der EKBB geht jedoch auch hervor, dass die deutschen Protestanten von den Böhmischen Brüdern die finanzielle Versorgung ihrer Pfarrer bis zu deren Weggang erwarteten und dafür die Übertragung ihres Eigentums auf die EKBB anboten. Dass die deutschen Protestanten die Überlassung ihres Eigentums als eine gewisse Gegenleistung für den Schutz in der schweren Nachkriegszeit betrachteten, wird aus einem Brief von E. Wehrenfennig vom 11. Juli 1945 deutlich. Darin forderte der DEK-Präsident den Synodalrat der EKBB auf, die Räumlichkeiten der Kirchenleitung in Jablonec zu übernehmen, und fragte gleichzeitig nach der Möglichkeit eines Schutzbriefs, der es ihm ermöglichen würde, einen Teil des Eigentums mitzunehmen. Zu einer solchen Vereinbarung kam es offenbar bereits während des Sommers, und im August begannen sich die Gemeinden der DEK mit der Frage eines verwaltungsmäßigen Anschlusses an die EKBB zu befassen. Es muss hinzugefügt werden, dass die erwähnten Tatsachen beim Engagement des Synodalrats und der IX. Synode der EKBB für einen gerechten Umgang mit den Deutschen in den Nachkriegsjahren eine Rolle gespielt haben können.

Definitiv wurde von der DEK die Kapitulation im Kampf um ihr Fortbestehen am 21. August bestätigt, als Präsident Wehrenfennig die anderen Mitglieder des Kirchenrates darum bat, sich zu einem Anschluss an die EKBB zu äußern. Am 13. September 1945 gaben die Kirchenräte aufgrund von § 6 Abs. 2 des Regierungserlasses 155/1931 GBl. über die Neuordnung der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder ihre endgültige Zustimmung zum Anschluss an die EKBB. Die positive Entscheidung wurde dann von Wehrenfennig im Brief Nr. 1376/45-P C vom selben Tag bekannt gegeben. In diesem Brief ist von den Bedingungen des Anschlusses und von der Wahrung einer gewissen Autonomie im Rahmen der EKBB die Rede, was darauf hindeutet, dass trotz allem mit dem Fortbestand einiger deutscher Gemeinden im Grenzgebiet gerechnet wurde.[14] Diese Initiative wurde zwar vom Ministerium für Schulwesen und Aufklärung nicht anerkannt, mit der Begründung, dass Wehrenfennigs Briefe nicht die öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen und dass über derartige Angelegenheiten die kirchliche Generalversammlung entscheiden sollte, aber aus Sicht der DEK änderte sich an der Sache nichts mehr. Ihre Entscheidung wiederholte die Leitung der DEK danach in mehreren (inhaltlich identischen) Dokumenten, die Ende 1945, Anfang 1946 so ausgestellt wurden, dass die Zustimmung der DEK zur Angliederung an die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder genau auf die Resolutionen der gerade stattfindenden IX. Synode der Kirche abgestimmt war.

Ein symbolisches Ende der Existenz der DEK als zumindest teilweise eigenständig funktionierende Institution bildete die Verhaftung ihres Präsidenten E. Wehrenfennig im Februar 1946. Dass die Ursache für die Festnahme und die Wahl ihres Zeitpunkts wahrscheinlich Wehrenfennigs Beharren auf einer formalen Kirchenleitung und sein Einsatz für die Angliederung an die EKBB war[15], deutet ein Bericht des Liberecer EKBB-Pfarrers Šuchman an, dem die Jablonecer Polizei mitteilte, die Festnahme sei auf Anweisung des Innenministeriums erfolgt.[16] Wehrenfennig war nach eigenen Worten bereits seit September zur Aussiedlung gedrängt worden, hatte sie aber bis dahin abgelehnt. Auch die Strafverfolgung endete, nach erregten Debatten des Synodalrats mit den Regierungsorganen, vor allem dem Justizministerium und in erster Linie dem Innenministerium, lediglich mit Wehrenfennigs Aussiedlung aus der Tschechoslowakei im Mai 1946.

In dieser Zeit endeten auch definitiv die amtlichen Aufzeichnungen der Kirchenleitung in Jablonec. Das faktische Ende der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien kann man also spätestens auf Mitte 1946 datieren. Das weitere Geschehen in der Tschechoslowakei die DEK betreffend bezog sich von da an fast ausschließlich auf deren Eigentum. In diesem juristischen und politischen Kräftemessen trafen die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder und die Tschechoslowakische Kirche aufeinander.

Die politischen Voraussetzungen des Eigentumsstreits

Im Kampf um das Eigentum der Deutschen Evangelischen Kirche versuchten die beiden Hauptkonkurrenten – also die EKBB und die TSK – alle vertretbaren Mittel, also vor allem die Beeinflussung der Exekutivorgane durch verschiedene Formen des politischen Lobbyismus, für die Durchsetzung ihrer Vision einzusetzen. Schon allein die Ziele der beiden Kirchen, in erster Linie die Absicht der TSK, das Eigentum der DEK konfiszieren zu lassen, bestimmten von vornherein die Kräfteverteilung entsprechend dem politischen Spektrum – die TSK hielt sich an die kommunistische Partei KSČ, die EKBB an die demokratischen Parteien und vor allem an die Protestanten in deren Reihen. Diesen imaginären Frontenverlauf spiegelt vor allem die Korrespondenz der beiden Kirchen im gesamten Kampf um das Eigentum der DEK wider.

An die Kommunisten wandte sich die EKBB lediglich im Zusammenhang mit den von ihnen besetzten verfassungsmäßigen Funktionen (Regierungsvorsitzender, Vorsitzender der Nationalversammlung, Bildungsminister). In der Korrespondenz sind jedoch keine Belege für schriftliche Kontakte zu Parteiorganen der KSČ zu finden.19 Solche Belege gibt es dagegen bei allen anderen Beteiligten: bei der Tschechoslowakischen Sozialdemokratie, der Tschechoslowakischen Volkssozialistischen Partei, der Volkspartei und der Demokratischen Partei, an deren Parteisekretariate und Parlamentsfraktionen verschiedene die DEK betreffende Resolutionen geschickt wurden. Darüber hinaus kontaktierte der Synodalrat auch die Minister der demokratischen Parteien und die stellvertretenden Ministerpräsidenten, auch wenn die Auseinandersetzung nicht in deren Zuständigkeitsbereich fiel. Der Synodalrat bemühte sich auch, Petitionen tschechischer Aussiedler für das kirchliche Eigentum im Grenzgebiet zu organisieren. Ein wichtiger Trumpf, den er ausspielen konnte und dem die größten Erfolge der Protestanten im Kampf um das Eigentum der DEK zu verdanken waren, war der Volkssozialist František Loubal. Dieses Mitglied der EKBB war seit Mai 1945 Vorsitzender des Landtags in Brno und half durch seinen Einfluss in Mähren zum Beispiel bei der Übernahme der früheren Sozialanstalten in

Sobotín und Myslibořice.[17]

Analog versuchte die TSK ihre Ziele politisch in Anlehnung an die KSČ zu erreichen. Kurz nach der Befreiung wurde die Kirchenleitung, die durch die Besatzungszeit kompromittiert war, abgesetzt, und die Kirche ernannte eine „Zentrale Nationalverwaltung“, die schon bald vom Ministerium für Schulwesen und Aufklärung anerkannt wurde. In diesem Gremium saßen beispielsweise folgende Kommunisten: František Hub, später Vorsitzender der Religionskommission des Zentralen Aktionskomitees der Nationalen Front, die u. a. die sog. Kirchengesetze vorbereitete,[18] und danach Gewerkschaftsleiter der Staatsbehörde für kirchliche Angelegenheiten; des Weiteren Václav Molkup, der spätere Prager Bezirkssekretär für Kirchenfragen,[19] sowie der Prager Bischof Miroslav Novák. Dieser war im Juni 1945 der KSČ beigetreten, aber schon bald darauf ließ er sich auf Anweisung des Zentralkomitees der KSČ aus der Mitgliederliste der Partei streichen und wurde als „vertrauliches Mitglied“ geführt.[20]

In der Krisenzeit nach der IX. Synode der EKBB im Januar und Februar 1947 machte Bischof Novák durch seine Briefe an K. Gottwald auf sich aufmerksam, in denen er ihm zum Regierungsantritt gratulierte, seine „Fortschrittlichkeit“ betonte und sich darüber beschwerte, dass das Eigentum der DEK noch nicht konfisziert wurde. Für die Konfiskation des Eigentums der DEK setzte sich der Zentralrat der TSK auch beim kommunistisch geführten Innenministerium ein, das diesem Lösungsansatz zugeneigt war. Die beiden Hauptakteure im Kampf um das Eigentum der deutschen Protestanten ließen ihre Positionen auch in ihren kirchlichen Zeitschriften publizieren.

Dass die Tschechoslowakische Kirche, zumindest was den Streit um das Eigentum der DEK angeht, auf das bessere Pferd gesetzt hatte, muss nicht extra betont werden. Es sei lediglich angemerkt, dass die Parteiorgane die TSK als „geeignetes Instrument“ für ihre politischen Ziele betrachteten und am 25. April 1949 beschlossen, dass ein Teil der Begünstigungen für diese Kirche auch die Übertragung des konfiszierten kirchlichen Eigentums sein würde.[21]

Darüber hinaus sei erwähnt, dass die Lobbyarbeit für ihre Pläne nicht nur auf die Exekutivorgane beschränkt war. Beide Kirchen suchten auch bei den anderen nichtkatholischen Kirchen Unterstützung. Der Streit um das Eigentum der deutschen Protestanten mündete so im Grunde in ein erstes Tauziehen auf der Ebene der organisierten ökumenischen Beziehungen in der Tschechoslowakei, die noch ganz am Anfang standen. Im Rahmen dieser Bemühungen sind wir zum Beispiel Zeugen einer Verhandlung zwischen der EKBB und der Leitung der slowakischen Lutheraner am 18. Juli 1946. Dabei wurde vereinbart, dass die beiden Kirchen in Bezug auf das Eigentum der DEK für die Rechtsauslegung der EKBB eintreten, also für die Interpretation, dass es sich um öffentlich-rechtliches evangelisches Eigentum handelt. Dieses würde im Falle der Durchsetzung dieser Konzeption in der Slowakei den slowakischen Lutheranern zufallen, in den böhmischen Ländern der EKBB.[22] In diesem Kontext kann auch eine Initiative der TSK vom Sommer 1945 zur Bildung eines „Rates nichtkatholischer Kirchen“ gesehen werden. Diese Initiative wurde jedoch von der EKBB abgelehnt, denn die einzelnen Kirchen sollten in diesem Rat entsprechend ihrer Mitgliederzahlen vertreten sein, sodass die TSK in diesem Gremium eine dominierende Stellung eingenommen hätte. Ein ähnliches Ziel verfolgte wahrscheinlich auch die Initiative der TSK, eine einstimmige Erklärung der nichtkatholischen Kirchen zu verabschieden, in der sie der Aussiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei zustimmen, was wiederum von der EKBB blockiert wurde.

Die politisch-juristische Schlacht um das Eigentum

Der grundlegende rechtliche Rahmen, in dem das Eigentum der Deutschen Evangelischen Kirche betrachtet wurde, beruht vor allem auf zwei Dekreten des Staatspräsidenten: erstens dem Dekret Nr. 33/108 GBl. vom 2. August über die Neuordnung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft von Personen deutscher und ungarischer Nationalität und zweitens dem Dekret Nr. 108/45 GBl. über die Konfiskation feindlichen Eigentums, das von der vorläufigen Nationalversammlung am 25. Oktober 1945 angenommen wurde. Ersteres entzog de facto den ursprünglichen Eigentumsverwaltern das Eigentum und schloss sie von dessen Verwaltung aus, Letzteres bot ein Instrument für seine mögliche Konfiskation. Letztendlich ging aber das endgültige Urteil über das Eigentum der DEK nicht von diesem Dekret aus, denn die Rechtsauffassung, dass es auf kirchliches Eigentum anwendbar ist, setzte sich nicht durch. Die Auseinandersetzungen darüber wurden jedoch noch bis 1948 geführt.

Der Synodalrat der EKBB hatte den Kampf um das Eigentum der DEK schon sehr früh aufgenommen. Bereits am 28. Mai 1945 sendete er unter dem Az. 890 eine Verlautbarung an die Landtage (Landesnationalausschüsse) in Prag und Brno, in der er erklärte, dass er das Eigentum der deutschen Protestanten als Eigentum der EKBB betrachtet. Er bat um Verständnis und um die Weitergabe dieses Prinzips an die nachgeordneten Verwaltungsorgane.[23] Nachdem er dies mehrmals angemahnt hatte, konnte er schließlich einen ersten Erfolg erzielen: Der Landtag in Brno beschloss am

17. Juli, das Eigentum der deutschen Protestanten von der EKBB als der Kirche, die der DEK theologisch am nächsten steht, verwalten zu lassen. Dieser Erfolg wurde aber dadurch stark relativiert, dass schon am 27. Juli 1945 das Ministerium für Schulwesen und Aufklärung per Erlass 42.678/45/2-V die Verwaltungsorgane anwies, das Eigentum der DEK der Nationalverwaltung zu unterstellen. Der Synodalrat war über diesen Erlass sehr enttäuscht, denn seine Vertreter hatten nach eigenen Aussagen bei den vorangegangenen Verhandlungen mit dem kommunistischen Minister Z. Nejedlý die Zusage erhalten, dass er den Standpunkt der EKBB unterstützt.[24] Beide Beschlüsse wurden quasi zeitgleich gefasst, sodass der Erlass des Landtags als Beschluss der untergeordneten Instanz keine Chance hatte sich durchzusetzen. Dennoch half er beispielsweise bei der schon erwähnten Übernahme des Eigentums der Sozialanstalten in Myslibořice und Sobotín.

Von diesem Moment an waren die Möglichkeiten, die Zukunft des Eigentums der DEK über die Exekutivorgane zu beeinflussen, blockiert und der Synodalrat versuchte, seinen Standpunkt mithilfe eines Memorandums durchzusetzen, in dem er seine Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit darlegte. Im September 1945 beauftragte der Synodalrat den Synodalkurator Doc. Antonín Boháč mit der Ausarbeitung dieses Rechtsdokuments, das Ende Oktober fertig wurde. Dieses Memorandum bildete die Grundlage für die Beratungen der IX. Synode der EKBB und für alle späteren Memoranden, die für die Exekutivorgane bestimmt waren. Die Grundidee dieser Dokumente bestand darin, dass das kirchliche Eigentum nicht als materielles Vermögen, sondern als Zweckvermögen, das für die Praktizierung des Glaubens einer Konfession benötigt würde, zu behandeln wäre.28 Als solches unterläge es keinem der Konfiskationsdekrete. Die evangelische Kirche war in Österreich aufgrund des Patents Nr. 41 vom 8. April 1861 als einheitliches Ganzes organisiert. Nach 1918 wurde sie dann nach dem Nationalitätenprinzip geteilt. Wenn der neue tschechoslowakische Staat nach 1945 national einheitlich sein sollte, war es also logisch, dass die evangelische Kirche zu einer einheitlichen Verwaltung zurückkehrte. Das Eigentum der DEK basierte auf den Beiträgen aller Protestanten in der Tschechoslowakei und Österreich sowie auf Beiträgen aus dem Ausland, was die Zweckbestimmung noch unterstrich – das Eigentum wurde für die Praktizierung des evangelischen (augsburgischen und helvetischen) Bekenntnisses generiert. Dieser Auffassung schloss sich auch die IX. Synode an. Sie verkündete eine einheitliche Evangelische Kirche, machte deren Existenz aber von der Zustimmung der Regierung abhängig. Es sei noch hinzugefügt, dass das konsequente Beharren auf dem Recht am gesamten Eigentum der DEK vonseiten der EKBB in der Regel mit der Versicherung verbunden war, dass man bereit war, dieses Eigentum auch anderen Kirchen zur Nutzung anzubieten.

Auch der wichtigste Gegenspieler der EKBB in dieser Angelegenheit – die Tschechoslowakische Kirche – brachte natürlich eine ganze Reihe von Memoranden ein, die ihre Rechtsauffassung zum Ausdruck brachten. Die TSK ging rechtlich von dem bereits erwähnten Erlass des Ministeriums für Schulwesen und Aufklärung vom Juli 1945 aus, der ihrer eigenen Interpretation zufolge die nationale Unzuverlässigkeit der DEK als Ganzer deutlich macht, sodass es möglich war, die Konfiskation in ihrem Fall zur Anwendung zu bringen. Zudem habe dieses Eigentum durch die Aussiedlung der Deutschen keinen Besitzer mehr. Allgemein wird in diesen Dokumenten auch dem Staat ein Verfügungsrecht über das kirchliche Eigentum eingeräumt. Sehr viel mehr ging sie jedoch in ihren Dokumenten von praktischen Dingen aus: Die TSK hätte sich im Grenzgebiet immer als verantwortungsbewusster Förderer des nationalen Lebens profiliert, worin man sie durch die Übertragung des Eigentums der DEK unterstützen sollte. Gleichzeit hätte sie im Grenzgebiet nach der Aussiedlung der Deutschen die meisten Mitglieder. Sie verwies auch auf den nationalsozialistischen Charakter der DEK als Ganzer. Die TSK weitete den Gedanken der EKBB vom evangelischen Eigentum auf das nichtkatholische Eigentum aus und schlug vor, es zu konfiszieren und es den nichtkatholischen Kirchen je nach dem Bedarf vor Ort zur Nutzung zu überlassen. Diese Vorstellungen vom Umgang mit dem Eigentum der DEK gewannen in den Jahren 1945–1947 Kontur und man trug sie den Regierungsorganen vor.

Die komplizierteste Rolle spielte in dieser Angelegenheit eines der wichtigsten Ministerien – das Innenministerium. Es veröffentlichte am 7. Dezember 1945 unter der Nr. Z/II-3711-1945 eine Rechtsanalyse, in der es aus sicherheitspolitischen Gründen der Auflösung der Deutschen Evangelischen Kirche und dem Zusammenschluss mit der EKBB zustimmte.[25] Auch mit dem Dokument Nr. A-6130-14/12-1945-VI/1 vom 30. Januar 1946 unterstützte das Ministerium nach wie vor die Vereinigung der EKBB sowohl mit der DEK als auch mit der Schlesischen Kirche und die Verwaltung von deren Eigentum durch die EKBB. Das bedeutet aber nicht, dass die EKBB das Eigentum der DEK erhielt, sondern es ging in Staatsbesitz über. Dem fügte das Innenministerium am 12. März 1946 mit dem Dokument Nr. A-6131-19/246-VI/1 noch hinzu, dass dadurch, dass die DEK durch die Teilung der einzigen in Österreich bestehenden evangelischen Kirche entstanden war, der Anspruch der EKBB auf Nutzung des Eigentums der DEK auf der Hand liegt. Wenn jedoch die EKBB für eine Kirche keine Verwendung hätte, könne diese auch einer anderen Kirche zur langfristigen Nutzung überlassen werden. Das Innenministerium änderte jedoch in seinem Dokument Nr. Z/I-5152-13/6-46-7 vom 13. Juni 1946, also nach den für die KSČ erfolgreichen Wahlen, radikal seinen Kurs und sprach sich nun entschieden gegen die Angliederung der DEK an die EKBB aus. Von da an vertrat auch das Ministerium die Rechtsauffassung, dass sich das Konfiskationsdekret Nr. 108/45 GBl. auch auf das Eigentum der DEK bezieht, eine Haltung, die ebenfalls vom Regierungspräsidium unterstützt wurde.

Einen relativ konsistenten Standpunkt nahm das zweite Schlüsselministerium ein – das Ministerium für Schulwesen und Aufklärung. Es unterstellte zwar das Eigentum der DEK vorübergehend der Nationalverwaltung, aber es war der Ansicht, dass sich keines der Konfiskationsdekrete auf die Kirchen bezieht und dass das Problem mit der DEK durch ein separates Gesetz geregelt werden muss. Es ist nicht ganz klar, wie dieses Gesetz aussehen sollte, aber einiges über seine Diktion und seine Absichten verrät eine Notiz, die in den Beständen des Innenministeriums zu finden ist. Darin wird empfohlen, mit einer gesetzlichen Regelung zu warten, bis die Aussiedlung der Deutschen abgeschlossen ist. Erst danach sollte das Ministerium seinen Vorschlag vorlegen, der die ganze Angelegenheit „ohne unnötiges öffentliches Aufsehen und vermeintlich rigorose Eingriffe des Staatsapparates“ regeln sollte. Es ist noch anzumerken, dass der Vorschlag, eine „unauffällige Konfiskation“ vorzunehmen, schließlich die Sympathien des Innenministeriums für sich gewann.

Das Justizministerium einigte sich mit dem Ministerium für Schulwesen und Aufklärung darauf, dass es nicht möglich ist, das kirchliche Eigentum aufgrund eines der Konfiskationsdekrete zu beschlagnahmen. Es war aber der Ansicht, dass es keine juristischen Hürden gibt, dieses Eigentum der Nationalverwaltung zu unterstellen. Das Außenministerium, das die Aufsicht über die Einhaltung des Modus vivendi von 1928 führte, stimmte dem Bildungsministerium zu, und das Rechtsgutachten der Ministerien schloss die Anwendung der Konfiskationsdekrete auf das kirchliche Eigentum aus.[26] Schließlich soll noch der Standpunkt des Landwirtschaftsministeriums ergänzt werden, das durch seine Ende 1945 getroffene Entscheidung, dass es möglich ist, das (landwirtschaftliche) Eigentum der DEK und der deutschen katholischen Orden zu konfiszieren, eigentlich die ganze Regierungsdebatte ins Rollen gebracht hatte.

Wenn man sich die oben genannten Standpunkte der kommunistischen und nichtkommunistischen Ministerien anschaut, überrascht es nicht, dass sich die Regierung in diesem Punkt letztendlich auf keine Lösung einigen konnte. Zwischen April und Dezember 1946 wurde das Thema Konfiskation des kirchlichen Eigentums bei vier Regierungssitzungen verhandelt, bis die Beschlagnahmungen endgültig gestoppt wurden und man das Thema vertagte.[27]

Nachdem damit eine Lösung blockiert war, versuchte wiederum das Ministerium für Schulwesen und Aufklärung die Angelegenheit voranzutreiben, indem es gegenüber den beiden am stärksten interessierten Kirchen andeutete, es werde nur dann eine Lösung auf Regierungsebene geben, wenn sie sich untereinander auf eine Verfahrensweise einigen. Auf diesem Weg kam man jedoch nur zu der sehr vagen Vereinbarung vom April 1947, dass die TSK den Anspruch der EKBB auf das Eigentum der DEK anerkannte und die EKBB wiederum zusagte, der TSK einen Teil des Eigentums zu überlassen, wenn sie dafür vom Staat entschädigt wird. Bei den Verhandlungen über die Details kam man jedoch bis zum Februar 1948 nicht von der Stelle und es hat auch nicht den Anschein, dass sich auf der Ebene dieser beiden Kirchen eine konkrete Einigung herauskristallisierte.

Bezeichnend für den starken politischen Anstrich des Ganzen ist auch der letzte Eintrag zu dieser Angelegenheit bei der Sitzung von Vertretern des Synodalrats vor dem kommunistischen Umsturz am 10. Februar 1948. Bei der Sitzung wurde vermerkt,

K. Gottwald habe laut Informationen aus dem Bildungsministerium angekündigt, dass die Frage des Eigentums der DEK noch vor den Wahlen geklärt werde. Da in den Quellen von Verhandlungen auf Minister- oder Regierungsebene keine Rede ist, liegt auf der Hand, dass die Lösung dieser Frage mit der geplanten Machtübernahme durch die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei zusammenhing.

Der kommunistische Umsturz und seine Folgen

Nach der Übernahme der Macht durch die KSČ kam rasch Bewegung in die Angelegenheit. Das Bildungsministerium wurde kurz nach dem Umsturz von der Gemeinde der Tschechoslowakischen Kirche in Ústí nad Labem dazu aufgefordert, die ursprünglichen Vorschläge der Kirche umzusetzen, das Eigentum zu konfiszieren und nach Bedarf an die nichtkatholischen Kirchen im Grenzgebiet zu übergeben. Die Leitung der Kirchenabteilung am Ministerium für Schulwesen und Aufklärung übernahm in dieser Zeit Vladimír Ekart, ein weiterer ehemaliger Geistlicher der TSK, der nach 1945 in die Dienste der KSČ getreten und in der staatlichen Verwaltung tätig geworden war.[28] Dr. Ammer, den der Synodalrat der EKBB als seinen Mann im Ministerium betrachtete, schied dagegen im April aus dem Ministerium aus.

Ende März trafen sich im Regierungspräsidium Vertreter des Innen- und des Bildungsministeriums und einigten sich darauf, ein spezielles Gesetz zu erlassen, das ein verkürztes interministerielles Verfahren durchläuft. Der Gesetzentwurf wurde unverzüglich zur Prüfung weitergeleitet, unter anderem auch an die Kirchen. Diese wurden aber offenbar nur formal angesprochen und ihre Anmerkungen spielten im Verfahren keine Rolle. Das Gesetz Nr. 131/1948 GBl. über die Auflösung der Rechtsbeziehungen der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien wurde nach kürzester Zeit verabschiedet, und zwar am 4. Mai 1948. In der Begründung ist von der Wahrung des kultischen Bestimmungszwecks und der Nutzung durch die nichtkatholischen Kirchen im Grenzgebiet die Rede, wobei an erster Stelle die Tschechoslowakische Kirche genannt wird. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wurden die Kirchen aufgefordert, ihre Vorschläge zur Aufteilung des Eigentums vorzulegen.

Zieht man die erwähnte einflussreiche Stellung einiger Mitglieder (und ehemaliger Geistlicher) der Tschechoslowakischen Kirche und den späteren Beschluss des Zentralkomitees der KSČ, die TSK zu unterstützen und konfisziertes Eigentum auf sie zu übertragen, in Betracht, überrascht es nicht, dass den vorhandenen Dokumenten zufolge im ersten Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes circa 70 % des Eigentums der DEK, das den Kirchen anvertraut wurde, der TSK zufiel.33 Anschließend wurden die Kirchen aufgefordert, sich über das verbleibende Eigentum zu einigen. Zu einer solchen Einigung kam es am 23. März 1949. Dabei vereinbarten die Kirchen, ca. 55 Immobilien der ehemaligen DEK unter sich aufzuteilen oder gemeinsam zu nutzen.

Die Zuteilung des restlichen Eigentums der DEK durch den Staat wurde noch bis Ende 1953 weitergeführt, allerdings wurde es lediglich zur Nutzung übergeben. Das änderte sich 1958, als der Staat beschloss, das Eigentum direkt auf die Kirchen zu übertragen.[29] Im Falle der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder geschah dies aufgrund eines Schreibens des Kulturministeriums vom 16. April 1958. Das Ministerium übertrug aufgrund dieses Beschlusses 49 bzw. 48[30] Immobilien der früheren DEK auf die EKBB. Aufgrund dessen kann ermittelt werden, wie groß der Anteil am Gesamteigentum der DEK war, der in die Hände der EKBB gelangte. Als die EKBB 1946 bei der Besiedlungsbehörde die Übergabe des konfiszierten Eigentums beantragte, erbat sie – da ihre anfänglichen juristischen Bemühungen gescheitert waren und es dennoch zur Konfiskation gekommen war – zur Sicherheit das gesamte Eigentum der DEK, das 176 Immobilien umfasste. Als später das Gesetz Nr. 131/1948 GBl. verabschiedet wurde, machte sie nach wie vor den moralischen Anspruch auf nahezu das gesamte Eigentum geltend und reichte einen Antrag auf die Nutzungsrechte an 150 Positionen ein. Daraus ergibt sich, dass letztendlich etwas mehr als ein Viertel des Eigentums der ehemaligen Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien in die Hände der EKBB gelangte.

Quellen:

Nationalarchiv Prag (Národní archiv Praha)

  • Ministerium für Schulwesen und Kultur (MŠK), Karton 2149
  • Ministerium für Schulwesen und nationale Aufklärung (MŠNO), Karton 809, 3820, 3888, 3889, 3890, 3891
  • Innenministerium (MV), Noskův archiv, Karton 2, 22
  • Innenministerium (MV) – Nová registratura (NR), Karton 2382
  • Bestand der Staatsbehörde für kirchliche Angelegenheiten (SPVC), Karton 113
  • Zentralkomitee der kommunistischen Partei KSČ (ÚV KSČ)Bestand Gottwald, Bd. 49, Archiveinheit 870

Sekretariat 1945–1951, Bd. 40, Archiveinheit 189/17.

Präsidium 1945–54, Bd. 10, Inv.-Nr. 174/1

Bestand Čepička, Bd. 7, Archiveinheit 42

Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder (Ústřední archiv

Českobratrské církve evangelické)

  • Bestand des Synodalrats der EKBB

Karton XIX B2 Die deutsche evangelische Kirche in der ČSR nach 1945 Karton XIXB3

Karton XV C1

  • Bestand der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und

Schlesien, Kirchenleitung Gablonz – reg. Hilfsmittel 16 (1944–6)

  • Bestand der DEK i BMS – Kirchenleitung Gablonz a. N., Aktenabgabe, Karton5 – Buchstabe E
  • Sitzungsprotokolle des Synodalrats, Buch 16, 17, 18, Heft 16, 17, 18, 19, 20 und 21
  • Karton I 6 – Synoden, IX. Synode

Zeitschrift „Kostnické jiskry“, Nr. 19,  2. 8. 1945

 

[1] Die Studie entstand im Rahmen des Förderprojekts Nr. A801830801 der Förderagentur der Akademie der Wissenschaften „Josef Lukl Hromádka (1889–1969) und der tschechische Protestantismus in den Jahren 1945–1989“.

[2] In der revolutionären Stimmung der Nachkriegszeit wurden Artikel oder Loyalitätserklärungen gegenüber dem Dritten Reich als belastende Beweise angesehen. Siehe z. B. das Zentralarchiv der EKBB (ÚA ČCE), Bestand des Synodalrats der EKBB, Karton XIX B2 „Die Deutsche Evangelische Kirche in der ČSR nach 1945“ oder Nationalarchiv (NA), Bestand des Ministeriums für Schulwesen und nationale Aufklärung (MŠNO), Karton 3888, Akte „Deutsche Evangelische Kirche“.

[3] Materialien des Innenministeriums aus der Nachkriegszeit sprechen davon, dass fast alle Geistlichen der DEK der SdP beigetreten seien. Hinter dem Konzept dieser Materialien standen aber zweifellos politische Absichten dieses von den Kommunisten beherrschten Ministeriums.

[4] Hier ist wiederum ein Vergleich mit der politischen Situation in der Tschechoslowakei der Nachkriegsjahre angebracht. Auch der Wahlerfolg der kommunistischen Partei KSČ im Jahr 1946 ist nicht als Zustimmung eines großen Teils der Bevölkerung zur Politik der Partei nach 1948 oder zum Marxismus als solchem zu werten, schon allein deswegen nicht, weil diese Politik, ähnlich wie die Aktionen der SdP Mitte 1938, im Widerspruch zu ihrem Wahlprogramm bei diesen Wahlen stand. 6NA, MŠNO, Karton 3889. Die Behörde interpretierte die Korrespondenz auf ihre Weise und wertete das, wofür sich Thomas begeisterte – „echte Kirche und unverfälschter Dienst der Kirche am Volk“ –, als Nazipropaganda.

[5] E. Wehrenfennig spricht von folgenden Pfarrern der DEK in der Bekennenden Kirche: Georg Lehmann, Adolf Zielke, Wilhelm Rieck und Carl Hoffmann. Er nennt auch Fälle von kleineren Schikanen vonseiten der Gestapo und sagt, dass keiner der Pfarrer Mitglied der NSDAP war.

[6] Es wäre sicherlich auch eine Bereicherung, diesen Vergleich um die Erkenntnisse der slowakischen Kollegen hinsichtlich des Verhaltens der ungarischen Protestanten in der Slowakei zu erweitern.

[7] Es sei hinzugefügt, dass die polnischen Pfarrer in der Schlesischen Kirche nicht in eine propolnische politische Partei eingebunden waren, denn es war keine derartige Partei in der Tschechoslowakei registriert.

[8] Von Eigentumsverwaltung ist erstmals auch in einem Sitzungsprotokoll des Synodalrats der EKBB die Rede, das sogar bereits vom 5. 6. 1945 stammt und in dem neben Trutnov auch von Brno, České Budějovice, Třebenice und Lovosice die Rede ist.

[9] Es handelte sich um die deutsche Gemeinde in Prag-Jircháře.

[10] Im ersten erwähnten Fall in Trutnov findet sich in den Aufzeichnungen des Synodalrats der Terminus „Beschlagnahme“, in anderen Fällen werden dann nur noch die neutralen Wendungen „Sicherstellung des Vermögens“ oder „Übergabe des Besitzes“ benutzt.

[11] Diese Verordnung basierte auf älteren Bestimmungen, die auf der inhaltlich identischen Verordnung des Finanzministeriums Nr. 386/45-IV/1 vom 18. 5. 1945 beruhten. Diese Verordnung des Landtags verlangte jedoch dieselben Maßnahmen nicht nur von den staatlich dotierten, sondern von allen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.

[12] Einer dieser Zuschüsse war ein für die Beerdigung der Frau des DEK-Präsidenten E. Wehrenfennig bestimmter Betrag, die während seiner Inhaftierung verstorben war.

[13] In Bezug auf die Konfiskation des Eigentums werden vonseiten der TSK die negativ gefärbten Termini „Beschlagnahme“, „Zugriff gegen …“ und „Besitznahme“ verwendet, siehe die Aufzeichnungen von Juli bis Oktober 1945.

[14] Ein Teil der Deutschen blieb tatsächlich, wovon z. B. eine Erhebung der Staatsbehörde für kirchliche Angelegenheiten über die Zahl deutscher Gottesdienste im Jahr 1952 zeugt.

[15] Der Synodalrat setzte sich dafür ein, dass Wehrenfennig so lange in der Republik bleiben darf, bis die rechtliche Lage der DEK geklärt ist.

[16] Das Innenministerium war der vehementeste Verfechter der Konfiskation des Kircheneigentums,

[17] František Loubal starb Anfang der 50er Jahre in einem Arbeitslager in Jáchymov.

[18] Die sog. Kirchengesetze, die am 14. 10. 1949 beschlossen wurden, regelten die Beziehung zwischen dem Staat und den Kirchen und waren ein Instrument der staatlichen Kontrolle über die Kirchen. Aufgrund dieser Gesetze wurde auch eine Staatsbehörde für kirchliche Angelegenheiten eingerichtet, eine zentrale Behörde mit den Kompetenzen eines Ministeriums, die Kirchenpolitik betrieb und die Aufsicht über die Kirchen führte.

[19] Die Bezirks- und Kreissekretäre für Kirchenfragen waren regionale Staatsbeamte, die die direkte Aufsicht über die Kirchen führten und mit deren Vertretern auf lokaler Ebene kommunizierten.

[20] Diese Praxis in den Jahren 1945–48 ist eher von heimlichen Kommunisten in den anderen politischen Parteien bekannt und war Teil der Vorbereitungen der KSČ für die Übernahme der Macht. Bei den Kirchen ist ein derartiges Vorgehen wahrscheinlich ein Einzelfall.

[21] In der Folge kümmerte sich um das Eigentum der DEK auch der Patriarch der TSK, F. Kovář, der in der Staatsbehörde für kirchliche Angelegenheiten ein und aus ging.

[22] Hier sei noch hinzugefügt, dass diese Verhandlung auch die schlesischen Lutheraner betraf. Diese sollten nicht in den Verband der evangelischen Kirchen eingeladen werden, was aus Sicht der EKBB ihre Bemühungen zur Gründung einer einzigen Evangelischen Kirche in den böhmischen Ländern erleichterte.

[23] Dieser Brief beruhte auf dem Beschluss des Synodalrats vom 22. 5. 1945, das Eigentum der DEK zu übernehmen.

[24] Der Interpretation des Synodalrats zufolge war diese Wendung das Ergebnis einer Intervention der Tschechoslowakischen Kirche bzw. ihrer Vertreter beim Ministerium für Schulwesen und Aufklärung. 28Analog ging auch die altkatholische Kirche vor, der es gelang, auf diese Weise ihr Eigentum zu retten.

[25] Dies bestätigen auch die Protokolle zur Sitzung des Synodalrats der EKBB vom November 1945

[26] Gleichzeitig schlug das Ministerium einen Regierungserlass vor, der mit sofortiger Wirkung die Konfiskation des kirchlichen Eigentums stoppte.

[27] Zum letzten Mal war dieser Punkt auf der Tagesordnung der Regierung K. Gottwalds bei der 37.

Regierungssitzung am 12. 11. 1946.

[28] Ähnlich wie František Hub, der in dieser Zeit die Religionskommission des Zentralen Aktionskomitees der Nationalen Front leitete, war Vladimír Ekart vor 1945 im Grenzgebiet tätig gewesen. 33Dazu muss angemerkt werden, dass ein großer Teil auch zu nichtkultischen Zwecken genutzt wurde, vor allem von zentralen Behörden und Schulen.

[29] Der Fall, dass der Staat sein Eigentum auf einen anderen Eigentümer überträgt, ist in der kommunistischen Tschechoslowakei eine Ausnahme und zeigt, dass dieses Eigentum für den Staat wertlos war.

[30] Im Jahr 1959 wurde ein Haus in Nové Město nach einer Einigung mit dem Synodalrat an den Staat zurückgegeben.